AGB
| Stettlen, 18. Mai 2026 |
| Allgemeine Geschäftsbeding / AGB |
1. Grundlegendes
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Gast / Kunden / Veranstalter, nachfolgend Gast genannt, und der Gantrisch Lodge als Betreiberin des SelfCheckIn Hotel Ottenleuebad in Sangernboden, Hotel Gurnigel Berghaus sowie Chalet Gurnigelbad in Rüti bei Riggisberg im Folgenden als Hotel bezeichnet.
Der Einfachheit halber wird in diesen AGB – egal in Bezug auf welche Leistung – immer von Vertrag gesprochen.
Es gelten ausschliesslich die bei Vertragsschluss gültigen Geschäftsbedingungen des Hotels. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes kommen nur zur Anwendung, wenn dies vor Vertragsunterzeichnung ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen AGB-Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
2. Gerichtsstand / Anwendbares Recht
Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Bern im Kanton Bern Gerichtsstand, sofern kein anderer gesetzlich zwingender Gerichtsstand besteht.
Es kommt für alle Vertrags-, Reserverations-, allfälligen Zusatzvereinbarungen und allgemeinen Bedingungen ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Definitionen
- Gruppen: Gruppen im Sinne dieser AGB sind Reisegruppen mit einer Mindestzahl von 5 Zimmern oder 10 gebuchten Personen.
- Schriftliche Bestätigungen: Als schriftliche Bestätigungen gelten auch elektronische Nachrichten wie E-Mail-Nachrichten.
- Vertragspartner sind der Gast und das Hotel.
4. Vertragsgegenstand / Geltungsbereich
Der Vertrag über die Miete von Zimmern, Seminarräumen, Flächen sowie den Bezug von sonstigen Lieferungen und Leistungen kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Gastes oder konkludent zustande.
Eine Reservation, die am Anreisetag selbst erfolgt, ist im Augenblick der Annahme durch das Hotel verbindlich.
Vertragsänderungen werden für das Hotel erst durch eine (schriftliche) Rückbestätigung verbindlich. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags durch den Gast sind unwirksam.
Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
5. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang des Vertrags bestimmt sich nach der individuell vorgenommenen und bestätigten Reservation des Gastes.
Der Gast hat – andere vertragliche Vereinbarungen vorbehalten – keinen Anspruch auf ein bestimmtes Zimmer.
Sollten trotz einer bestätigten Reservation keine Zimmer im Hotel verfügbar sein, so muss das Hotel den Gast rechtzeitig informieren und gleichwertigen Ersatz in einem räumlich nahen gelegenen Hotel einer vergleichbaren oder höheren Kategorie anbieten. Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen zu Lasten des Hotels. Lehnt der Gast das Ersatzzimmer ab, so hat das Hotel vom Gast bereits erbrachte Leistungen (z.B. Anzahlungen) umgehend zu erstatten.
Weitergehende Ansprüche des Gastes bestehen nicht.
6. Nutzungsdauer
Vorbehältlich anderer Vereinbarungen steht dem Gast das Recht zu, die gemieteten Räume ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetags bis 11:00 Uhr des Abreisetages zu nutzen.
Ein Zimmerbezug zählt als volle Übernachtung, egal zu welcher Nachtzeit er eintrifft.
Vertragliche Ansprüche des Gastes auf ordentliche Weiterbenutzung der Flächen werden hierdurch nicht begründet; die Geltendmachung von Schadenersatz bleibt vorbehalten.
Das Hotel behält sich im Falle des verspäteten Verlassens des Zimmers vor, die Gegenstände des Gastes aus dem Zimmer zu entfernen und an einem geeigneten Ort im Hotel kostenpflichtig aufzubewahren.
7. Optionen
Optionsdaten sind für beide Parteien verbindlich. Das Hotel kann nach ungenutztem Ablauf der Optionsfrist ohne weitere Mitteilung über die optierten Zimmer/Räume oder Leistungen verfügen.
Die Bestätigung muss spätestens am letzten Tag der Optionsfrist beim Hotel eingetroffen sein.
8. Preise / Zahlungspflicht
Die vom Hotel kommunizierten Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer, allfällige Kurtaxen und andere Abgaben mit ein.
Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für Bestellungen von seinen Begleitern und Besuchern.
Eine Erhöhung gesetzlicher Abgaben nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Gastes. Preisangaben in Fremdwährungen sind Richtwerte und werden zum jeweiligen Tageskurs verrechnet. Gültigkeit haben jeweils diejenigen Preise, die vom Hotel bestätigt werden.
Die Preise können vom Hotel geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste veranlasst.
Je nach Vereinbarung kann das Hotel eine Anzahlung von 100% des gesamten Buchungsbetrags verlangen.
Das Hotel verlangt eine Kreditkartengarantie.
Dem Hotel steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw. Zwischenabrechnung seiner Leistungen gegenüber dem Gast zu.
Die Schlussrechnung umfasst den vereinbarten Preis zuzüglich allfälliger Mehrbeträge, die aufgrund zusätzlicher Leistungen des Hotels für den Gast und/oder die ihn begleitenden Personen entstanden sind.
Die Schlussrechnung ist – vorbehältlich anderer Vereinbarungen – spätestens anlässlich des Check-outs am Abreisetag per akzeptierter Kreditkarte, oder auf Rechnung zu bezahlen.
Für jede Mahnung kann das Hotel eine Mahngebühr von CHF 30.00 pro Mahnung erheben.
Gegenüber Forderungen des Hotels ist die Verrechnungseinrede ausgeschlossen.
9. Rücktritt durch das Hotel
Bis und mit 10 Tage vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gasts kann das Hotel ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten.
Ferner ist das Hotel berechtigt, jederzeit aus sachlich gerechtfertigtem Grund durch unverzügliche einseitige und schriftliche Erklärung ausserordentlich und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten:
Als sachlich gerechtfertigte Gründe gelten beispielsweise:
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages objektiv unmöglich machen;
- Zimmer oder Räume, die unter irreführender oder falscher Angabe, z.B. in der Person des Gasts oder des Gebrauchs- oder Aufenthaltszwecks, gebucht oder genutzt werden;
- das Hotel begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit anderer Hotelgäste oder das Ansehen des Hotels beeinträchtigen kann;
- der Gast zahlungsunfähig geworden ist (Konkurs oder fruchtlose Pfändung) oder er seine Zahlungen eingestellt hat;
- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist.
Bei einem Rücktritt des Hotels aus den vorgenannten Gründen erwächst dem Gast kein Anspruch auf Schadenersatz und die Entschädigung für die gebuchten Leistungen bleibt grundsätzlich geschuldet.
10. Annullation der Reservation / Annuallationsgebühren
Annullation
Eine Annullation der Reservation bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Bei einem Nichterscheinen des Gastes („no-show“) werden 100% der gebuchten Leistungen in Rechnung gestellt.
Entscheidend für die Berechnung der Annullationsgebühr ist das Eintreffen der schriftlichen Annullation des Gasts beim Hotel. Dies gilt sowohl für Briefe als auch E-Mail-Nachrichten.
Tritt der Gast vom Vertrag zurück, ohne dass eine genehmigte Annullation vorliegt, oder erfolgen Um- bzw. Abbestellungen von bestimmten reservierten Leistungen, so kann das Hotel die nachfolgenden Annullationsgebühren in Rechnung stellen.
Annullationsgebühren
Einzelreservationen
- Bis und mit 3 Tage vor dem vereinbarten Anreisedatum kann der Gast ohne Kostenfolge vom Vertrag zurücktreten.
- schriftliche Absage des Aufenthalts 2 Tage vor dem bestätigten Anreisedatum: 50% gemäss Reservationsbestätigung.
- schriftliche Absage des Aufenthalts 1 Tag vor dem bestätigten Anreisedatum: 100% gemäss Reservationsbestätigung.
Gruppenreservationen
Die untenstehenden Annullationsgebühren kommen zur Anwendung, wenn mehr als 6 Personen einer Gruppe (s.v. Ziff. 3) annulliert werden.
- Bis und mit 14 Tage vor dem vereinbarten Anreisedatum kann die Gruppenreservation ohne Kostenfolge annulliert werden.
- schriftliche Absage des Aufenthalts 13 bis 8 Tage vor dem bestätigten Anreisedatum: 50% gemäss Reserverationsbestätigung.
- schriftliche Absage des Aufenthalts 7 bis 1 Tage vor dem bestätigten Anreisedatum: 100% gemäss Reserverationsbestätigung.
Schadenminderung
Das Hotel ist bestrebt, sowohl für annullierte Einzel- als auch Gruppenreservationen, die nicht in Anspruch genommenen Leistungen anderweitig zu vergeben. Sofern das Hotel die annullierten Leistungen im vereinbarten Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, reduziert sich die Annullationsgebühr des Gastes um den Betrag, den diese Dritten für die annullierte Leistung zahlen.
11. Verunmöglichte Anreise
Kann der Gast in Folge höherer Gewalt (Hochwasser, Lawinenabgang, Erdbeben etc.) nicht oder nicht rechtzeitig anreisen, so ist er nicht verpflichtet, das vereinbarte Entgelt für die versäumten Tage zu bezahlen.
Der Gast muss die Unmöglichkeit der Anreise beweisen.
Die Zahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt jedoch ab dem Moment der Anreisemöglichkeit wieder auf.
12. Vorzeitige Abreise
Reist der Gast vorzeitig ab, so ist das Hotel berechtigt, die gesamten gebuchten Leistungen zu 100% in Rechnung zu stellen.
Das Hotel ist bestrebt, bei einer vorzeitigen Abreise die nicht in Anspruch genommenen Leistungen anderweitig zu vergeben. Sofern das Hotel die nicht in Anspruch genommenen Leistungen im vereinbarten Zeitraum anderweitig Dritten gegenüber erbringen kann, reduziert sich der Rechnungsbetrag des Gastes um den Betrag, den diese Dritten für die annullierte Leistung zahlen.
13. Aufenthalt / Schlüssel / Sicherheit / Internet / Rauchen
Das Hotelzimmer/Loft/Studio/Apartment ist ausschliesslich für den registrierten Gast reserviert. Das Überlassen der Wohneinheit an eine Drittperson oder die Nutzung durch eine zusätzliche Person bedarf der (schriftlichen) Genehmigung des Hotels.
Durch den Abschluss eines Vertrages erwirbt der Gast das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume und der Einrichtungen des Hotels durch alle gebuchten Personen, die üblicherweise und ohne besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf die übliche Bedienung. Der Gast hat seine Rechte gemäss allfälligen Hotel- und/oder Gästerichtlinien (Hausordnung) auszuüben.
Der beim Hotel Ottenleuebad/Chalet Gurnigelbad abgegebene Badge bleibt Eigentum des Hotels/Chalet und ermöglicht einen 24-Stunden Zutritt zum Hotel Ottenleuebad resp. Chalet Gurnigelbad.
Der Verlust des Badges/des Schlüssels ist umgehend an welcome@gantrisch-lodge.ch zu melden. Ein Verlust des Badges wird mit CHF 10.- dem Gast in Rechnung gestellt.
Für einen Zugang zum Internet muss der Gast sich persönlich anmelden. Diese Dienstleistung ist für alle Gäste kostenlos.
Der Gast trägt die Verantwortung für den Gebrauch seiner Logindaten. Er haftet für Missbrauch und illegales Verhalten bei der Internetnutzung.
Das Rauchen ist im gesamten Hotel/Chalet nur an entsprechend gekennzeichneten Orten (draussen auf dem Balkonen/der Terrasse) gestattet.
In den Zimmern, auf den Gängen und Korridoren sowie in allen übrigen Innenräumen des Hotels (inklusive Treppenhäuser, Gemeinschaftsräume und Sanitäranlagen) herrscht absolutes Rauchverbot. Dies umfasst sämtliche Formen des Rauchens sowie rauchähnliche Methoden wie das Verwenden von E-Zigaretten, Vaporisatoren, Wasserpfeifen oder vergleichbaren Geräten. Bei Zuwiderhandlung ist das Hotel berechtigt, dem Gast eine Konventionalstrafe von CHF 250.00 pro Verstoss in Rechnung zu stellen. Zusätzlich können allfällige Reinigungskosten und weitere durch das Rauchen entstandene Schäden vollumfänglich weiterverrechnet werden. Das Hotel behält sich vor, bei schwerwiegenden Verstössen den Gast ohne Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Leistungen aus dem Hotel zu verweisen.
14. Verlängerung des Aufenthaltes
Vorbehältlich anderer Absprachen hat der Gast keinen Anspruch darauf, dass sein Aufenthalt verlängert wird.
Kann der Gast am Tag der Abreise das Hotel nicht verlassen, weil durch unvorhersehbare aussergewöhnliche Umstände / höhere Gewalt (z.B. extremer Schneefall, Hochwasser etc.) sämtliche Abreisemöglichkeiten gesperrt oder nicht benutzbar sind, so wird der Vertrag für die Dauer der Unmöglichkeit der Abreise automatisch zu den bisherigen Konditionen verlängert.
15. Zusätzliche Bedingungen für Gruppen
Gruppentarife kommen nur bei vorhergehender Vereinbarung und schriftlicher Bestätigung durch das Hotel zur Anwendung.
Für eine Gruppe mit weniger als 5 Zimmern, resp. 10 Personen gelten die Tarife für Einzelreisende.
Die gemeinsame An- und/oder Abreise von Gruppen ist dem Hotel 3 Tage vor der Anreise schriftlich mitzuteilen.
Es wird nur eine Gesamtrechnung gegenüber dem Reiseleiter erstellt, der für diesen Betrag vollhaftet.
Die endgültige Personenzahl der Gruppe (inkl. Namensliste) der Gruppe muss dem Hotel bis spätestens 7 Kalendertage vor Ankunft der Gruppe mitgeteilt werden.
Ist die Gruppe kleiner als ursprünglich angemeldet, dann werden die fehlenden Personen zu 100% der anteilmässig gebuchten Leistungen in Rechnung gestellt.
Bei Annullation einer Gruppenreservation gelten die unter Punkt 10 aufgeführten Annullationsgebühren.
16. Durch den Gast eingebrachte Gegenstände
Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Gasts in den Veranstaltungsräumen bzw. auf dem Hotelareal. Das Hotel übernimmt keine Bewachungs- und Aufbewahrungspflicht. Das Hotel übernimmt für den Verlust, Untergang oder Beschädigung der eingebrachten Gegenstände keine Haftung, ausser bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Die Versicherung mitgebrachter Gegenstände obliegt dem Gast.
Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den feuerpolizeilichen Anforderungen zu entsprechen.
Das Hotel ist berechtigt, dafür einen amtlichen Nachweis zu verlangen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und das Anbringen von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzusprechen.
Die eingebrachten Ausstellungs- oder sonstigen Gegenstände sind nach dem Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen. Zurückgelassene Gegenstände darf das Hotel auf Kosten des Gasts entfernen und / oder einlagern lassen. Ist die Entfernung mit unverhältnismässig hohem Aufwand verbunden, kann das Hotel die Gegenstände im Veranstaltungsraum belassen und für die Dauer des Verbleibs dem Gast die übliche Raummiete in Rechnung stellen.
Verpackungsmaterial (Karton, Kisten, Kunststoff etc.), welches in Zusammenhang mit der Belieferung der Veranstaltung durch den Gast oder Dritte anfällt, muss vom Gast entsorgt werden. Sollte der Gast Verpackungsmaterial im Hotel zurücklassen, ist das Hotel zur Entsorgung auf Kosten des Gasts berechtigt.
17. Handlungen, Benutzung und Haftung
Hotel
Das Hotel bedingt die Haftung gegenüber dem Gast im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für leichte und mittlere Fahrlässigkeit weg und haftet nur bei absichtlich oder grobfahrlässig verursachtem Schaden.
Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unmittelbare Anzeige des Gastes hin bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt es der Gast, rechtzeitig einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so besteht kein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts.
Das Hotel haftet für die eingebrachten Sachen der Gäste gemäss den gesetzlichen Bestimmungen, d.h. bis zum Betrage von Fr. 1’000.-. Für leichte und mittlere Fahrlässigkeit haftet das Hotel nicht. Werden Kostbarkeiten (Schmuck etc.), Bargeld oder Wertpapiere dem Hotel nicht zur Aufbewahrung übergeben, so ist die Haftung des Hotels im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten wegbedungen. Das Hotel empfiehlt, Geld und Wertgegenstände grundsätzlich im Safe aufzubewahren.
Wird ein allfälliger Schaden dem Hotel nicht sofort nach seiner Entdeckung angezeigt, so gehen die Ansprüche des Gastes unter.
Das Hotel haftet unter keinem Rechtstitel für Leistungen, welche es dem Gast lediglich vermittelt hat.
Das Hotel lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung des durch Dritte eingebrachten Materials ab.
Gast
Der Gast haftet gegenüber dem Hotel für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn, Begleiter bzw. seine Hilfspersonen oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden, ohne dass das Hotel dem Gast ein Verschulden nachweisen muss.
Der Gast ist für den korrekten Gebrauch und die ordnungsgemässe Rückgabe sämtlicher technischer Hilfsmittel / Einrichtungen verantwortlich, die ihm das Hotel zur Verfügung stellt oder in dessen Auftrag über Dritte beschafft, und haftet für Schäden und Verluste.
Der Gast haftet für veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten.
Dritter
Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Solidarschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.
18. Erkrankung oder Tod des Gastes
Erkrankt ein Gast während seines Aufenthaltes im Hotel, so benachrichtigt das Hotel auf Wunsch des Gastes einen Arzt. Ist der Gast nicht mehr handlungsfähig und hat das Hotel Kenntnis von der Erkrankung, so erfolgt die Benachrichtigung durch das Hotel.
Die medizinische Betreuung erfolgt in jedem Fall auf Kosten des Gastes.
Mit dem Tod des Gastes endet der Vertrag mit dem Hotel.
19. Tierhaltung
Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels und gegen eine besondere Vergütung in das Hotel mitgebracht werden.
Pro Haustier verrechnen wir CHF 20.00/Aufenthalt.
Im Chalet Gurnigelbad sind Haustiere NICHT erlaubt.
Der Gast, der ein Tier in das Hotel mitbringt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäss zu halten bzw. zu beaufsichtigen oder auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren bzw. beaufsichtigen zu lassen.
20. Fundsachen
Fundsachen werden bei eindeutigen Eigentumsverhältnissen und Kenntnis der Wohn-/ Geschäftsadresse nachgesendet. Die Kosten und das Risiko für den Nachversand trägt der Gast.
21. Weitere Bestimmungen
Wünscht der Gast Leistungen, die nicht vom Hotel selbst erbracht werden, so handelt das Hotel lediglich als Vermittler.
Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Soweit diese abgeändert werden können, gilt für Schadenersatzansprüche des Gastes eine absolute Verjährung von 6 Monaten nach Abreise.
Anzeigen in Medien (wie Zeitungen, Radio, Fernsehen, Internet) mit Hinweis auf Veranstaltungen im Hotel, mit oder ohne Verwendung des unveränderten Firmenlogos, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch das Hotel.
22. Ausweispflicht und Meldewesen
Gemäss den kantonalen Gastgewerbegesetzen sowie dem Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer (AIG) ist das Hotel verpflichtet, bei der Anmeldung die Identität jedes Gastes zu überprüfen. Jeder Gast ist deshalb verpflichtet, beim Check-in einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis oder gleichwertiges Dokument) vorzulegen. Das Hotel ist berechtigt, die für die Gästeregistrierung erforderlichen Personaldaten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität, Wohnadresse, Ausweisnummer) zu erfassen und gemäss den gesetzlichen Vorschriften aufzubewahren. Ausländische Staatsangehörige ausserhalb des Schengen-Raums sind verpflichtet, einen gültigen Reisepass vorzulegen. Das Hotel behält sich vor, bei Verweigerung der Ausweisleistung den Zutritt zu verweigern oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, ohne dass dem Gast Ansprüche entstehen.
23. Ruhezeiten und Hausordnung
Im gesamten Hotel gelten folgende Ruhezeiten: Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 07:00 Uhr sowie Mittagsruhe von 13:00 Uhr bis 14:00 Uhr. Während der Ruhezeiten sind Lärm und sonstige störende Aktivitäten zu unterlassen. Die Gäste sind verpflichtet, auf andere Hotelbewohner Rücksicht zu nehmen und übermässigen Lärm zu jeder Tageszeit zu vermeiden. Musik und Unterhaltungsgeräte sind in einer Lautstärke zu betreiben, welche andere Gäste nicht stört. Das Hotel behält sich vor, bei wiederholten oder schwerwiegenden Störungen des Hotelbetriebs den Gast nach erfolgloser Abmahnung des Hotels zu verweisen, ohne dass ein Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Leistungen entsteht. Gegebenenfalls können zudem die Strafverfolgungsbehörden beigezogen werden. Die Benutzung der Gemeinschaftsräume und -einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr und gemäss den vor Ort angebrachten Nutzungshinweisen.
24. Datenschutz (nDSG)
Die Gantrisch Lodge / Bernapark AG verarbeitet Personendaten der Gäste in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG, SR 235.1) in seiner revidierten Fassung (nDSG, in Kraft seit 1. September 2023) sowie allfälligen weiteren anwendbaren Datenschutzvorschriften.
Zweck der Datenbearbeitung: Personendaten werden erhoben und bearbeitet, soweit dies zur Vertragserfüllung (Reservation, Check-in, Abrechnung), zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten (Meldewesen, Buchführung), zur Wahrung berechtigter Interessen des Hotels (Sicherheit, Betrieb) oder nach ausdrücklicher Einwilligung des Gastes erforderlich ist.
Bearbeitete Datenkategorien: Name, Kontaktdaten, Zahlungsinformationen, Ausweis- und Meldedaten, Aufenthaltsdaten sowie – sofern relevant – Gesundheitsdaten (z.B. bei Erkrankung gemäss Ziff. 18). Kreditkartendaten werden ausschliesslich über zertifizierte, PCI-DSS-konforme Zahlungsdienstleister verarbeitet.
Rechte der betroffenen Person: Jeder Gast hat das Recht auf Auskunft über die ihn betreffenden Personendaten, auf Berichtigung unrichtiger Daten, auf Löschung oder Einschränkung der Bearbeitung (soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht) sowie auf Datenherausgabe (Datenportabilität) und auf Widerspruch gegen bestimmte Bearbeitungen. Anfragen sind zu richten an: Bernapark AG, Bernapark 1, 3066 Stettlen, oder welcome@gantrisch-lodge.ch. Gäste haben zudem das Recht, bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter, EDÖB) Beschwerde einzureichen. Aufbewahrungsfristen richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben, insbesondere dem Obligationenrecht (OR) und dem Steuerrecht.
25. Minderjährige
Minderjährige Personen unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer volljährigen, von den Erziehungsberechtigten schriftlich bevollmächtigten Begleitperson im Hotel übernachten. Das Hotel behält sich das Recht vor, bei minderjährigen Gästen, die ohne erziehungsberechtigte Begleitung anreisen, die entsprechende schriftliche Vollmacht zu verlangen und bei Nichtvorlage den Check-in zu verweigern. Die Erziehungsberechtigten haften für alle durch minderjährige Gäste verursachten Schäden und Verbindlichkeiten gemäss Art. 333 ZGB.
26. Zahlungsverzug
Gerät der Gast mit einer Zahlung in Verzug, ist das Hotel berechtigt, ohne weitere Mahnung einen Verzugszins von 5% pro Jahr auf dem ausstehenden Betrag zu erheben (Art. 104 Abs. 1 OR). Zusätzlich ist das Hotel berechtigt, eine Mahngebühr von CHF 30.00 pro Mahnung zu verrechnen (vgl. Ziff. 8). Bei ausbleibender Zahlung trotz Mahnung ist das Hotel berechtigt, die Forderung an ein Inkassobüro zu übergeben oder gerichtlich geltend zu machen. Alle damit verbundenen Kosten, einschliesslich Inkasso- und Gerichtskosten, gehen zu Lasten des Gastes. Das Hotel ist berechtigt, bei begründetem Zahlungsrisiko vor oder während des Aufenthalts eine Vorauszahlung oder eine Kreditkartenbelastung als Sicherheitsleistung zu verlangen.
27. Brandschutz und Notfallmassnahmen
Der Gast ist verpflichtet, die im Hotel angebrachten Sicherheitshinweise und Notfallpläne zur Kenntnis zu nehmen und die Fluchtwege zu beachten. Die Notausgänge und Fluchtwege dürfen nicht blockiert oder zweckentfremdet werden. Es ist verboten, Feuerlöscher, Brandschutzvorrichtungen oder sonstige Sicherheitseinrichtungen missbräuchlich zu verwenden oder zu beschädigen. Der Gast ist verpflichtet, Brandgefahr, Rauch oder sonstige Notfallsituationen unverzüglich dem Hotel zu melden. Das unerlaubte Betreiben von Kerzen, offenen Flammen, Grillgeräten, Heizgeräten oder ähnlichen brandfördernden Mitteln in den Zimmern und öffentlichen Bereichen ist verboten. Das Hotel richtet sich nach den Vorschriften der kantonalen Gebäudeversicherung Bern (GVB) und den feuerpolizeilichen Anforderungen. Bei Verstössen gegen Brandschutzvorschriften haftet der Gast für alle daraus entstehenden Schäden und Kosten vollumfänglich.
28. Barrierefreiheit und besondere Bedürfnisse
Gäste mit besonderen Bedürfnissen oder Behinderungen werden gebeten, ihre Anforderungen bei der Reservation schriftlich mitzuteilen, damit das Hotel nach Möglichkeit geeignete Massnahmen treffen kann. Das Hotel bemüht sich im Rahmen der baulichen und betrieblichen Möglichkeiten um eine angemessene Unterstützung. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf spezifische Einrichtungen oder Dienstleistungen, die über das vertraglich vereinbarte Angebot hinausgehen.
29. Änderungen der AGB
Das Hotel behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die jeweils aktuell gültige Fassung der AGB ist auf der Website des Hotels einsehbar und wird dem Gast auf Anfrage zugestellt. Für bereits bestehende und verbindlich bestätigte Reservationen gelten die zum Zeitpunkt der Buchung gültigen AGB, es sei denn, der Gast erklärt sich ausdrücklich mit den geänderten AGB einverstanden. Wesentliche Änderungen werden dem Gast vor dem Aufenthalt schriftlich mitgeteilt.
Ausgabe: Mai 2026